Lärm macht krank – Anzahl und Intensität alltäglicher Geräuschquellen nimmt leider kontinuierlich zu. Baulicher Schallschutz schützt Bewohner/-in und Nutzer/-in von Gebäuden wirkungsvoll vor gesundheitsschädlichem Lärm. Dieser kann sowohl interne als auch externe Ursachen haben, die mithilfe unterschiedlichster Maßnahmen erheblich reduziert oder ausgeräumt werden können. Welche Geräusche-Niveaus innerhalb von Wohngebäuden noch akzeptiert – und welche beseitigt werden müssen, sind in der Norm DIN 4109 und in weiteren Regelwerken wie der VDI Richtlinie 4100 oder der DEGA-Empfehlungen 103 genau festgelegt. Das Ingenieurbüro Philipp Ruske kümmert sich mit viel Engagement darum, dass die jeweiligen Schallschutzstufen bei neuen Bauprojekten bzw. bei der Sanierung bestehender Gebäude eingehalten werden.